Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag).
- Die Unter‐ oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung der zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
- Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurden.
II. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Die Annahme erfolgt durch eine Buchungs-bestätigung des Hotels. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
- Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahme-vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Davon unabhängig ist der Dritte verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Kunden weiterzugeben.
- Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
- Buchungen dürfen nur durch vollgeschäftsfähige Personen getätigt werden.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
- Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- Das Hotel ist berechtigt, Kunden zum gebuchten Preis in einem anderen Hotel vergleichbarer Ausstattung und Leistung unterzubringen, ohne dass an das Hotel Regressansprüche gestellt werden können, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere die Unterbringung im reservierten Hotel nicht möglich ist.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
- Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige, der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende, gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Ebenfalls enthalten sind lokale Abgaben nach jeweiligem Kommunalrecht (Fremdenverkehrsbeitrag).
- Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
- Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
- Rechnungen des Hotels sind, insofern nichts anderes vereinbart ist, sofort ohne Abzug zahlbar, spätestens bei Abreise.
- Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt des Kunden (Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistungen (Nichtanreise „no show“)
- Die Ausübung des Rücktrittrechts des Kunden bedarf der schriftlichen Form an das Hotel.
- Das Hotel räumt dem Kunden ein Rücktrittsrecht nach Maßgabe folgender Bestimmungen ein:
- Eine kostenfreie Stornierung ist bis maximal 30 Tage vor dem Anreisetag und ausschließlich schriftlich möglich.
- Bei Stornierung innerhalb der 30 Tage vor Anreise berechnen wir 50% des gebuchten Arrangementpreises.
- Bei Stornierung am Anreisetag, bei Nichtanreise („no show“) bzw. bei vorzeitiger Abreise berechnen wir 80% des gebuchten Arrangementpreises.
- Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung zu 100% in Rechnung stellen.
V. Rücktritt des Hotels
- Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel ebenfalls in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
- Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls: – höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen – vertraglich vereinbarte Vorauszahlungen nicht eingehalten werden
- Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
- Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
- Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs‐ und ähnliche Veranstaltungen kann das Hotel unterbinden bzw. abbrechen.
- Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels oder Unterbindung einer nicht genehmigten Veranstaltung gemäß obiger Nr. 5 entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. An- und Abreise
- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, eine Buchung nach Zimmernummer ist nicht möglich, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.
- Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
- Gebuchte Zimmer sind vom Kunden bis spätestens 21:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen, sofern im Voraus keine spätere Anreise schriftlich vereinbart wurde.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14:00 Uhr 50% des Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, danach 100%.
- Das Mitbringen und Unterbringen von Tieren ist nicht gestattet.
VII. Haftung des Hotels
- Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
- Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens 3.500,00 EUR und abweichend für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens bis zu 800,00 EUR. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von 3.500,00 EUR im Hotelsafe aufbewahrt werden.
- Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem der beiden Hotelparkplätze oder in der Tiefgarage, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhanden-kommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder oder Fahrräder und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
- Nachrichten, Post und Warensendungen für Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
- Das Rauchen ist in allen geschlossenen Bereichen des Hotels strengstens untersagt. Im Falle eines Verstoßes berechnet das Hotel eine Gebühr von 300,00 EUR. Selbiges gilt für das Manipulieren von Rauchwarnmeldern oder Brandschutztüren. Das Hotel behält sich das Recht vor, einen höheren Schaden geltend zu machen, wenn z.B. dem Hotel aus diesem Grund ein Feuerwehreinsatz in Rechnung gestellt wird oder ein durch unerlaubtes Rauchen entstandener Brand Schaden am Hotel verursacht hat.
- Zurückgebliebene Sachen („Fundsachen“) werden nur auf Verlangen, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen 6 Monate auf, danach werden sie, sofern kein erkennbarer Wert besteht, vernichtet.
VIII. Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäfts-bedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
- Erfüllungs‐ und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
- Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN‐ Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Hotel Hanusel Hof GmbH
Stand Dezember 2022
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